Elterninitiative Betreuungsgruppe Tintenklechse e.V. der Grundschule-Nord Sprockhövel

Aufnahmeverfahren und -kriterien für die Betreuungsgruppe "Tintenkleckse"

Grundvoraussetzung für einen Platz in der Betreuungsgruppe "Tintenkleckse" ist die Berufstätigkeit von Vater und Mutter des Kindes oder bei allein erziehenden Elternteilen entweder eine berufliche Tätigkeit bzw. Ausbildung bzw. Studium des Elternteils.

Die Betreuungsplätze werden jeweils für ein Schuljahr vergeben.

Aufnahmeanträge für die Betreuung im darauf folgenden Schuljahr (Verlängerung, Neuaufnahme) können bei der Elterninitiative Tintenkleckse e.V. gestellt werden ab dem Tag der Eltern-Veranstaltung für die neue 1. Klasse (Ende Januar) bis zum 31. Januar des laufenden Jahres. Mit dem Aufnahmeantrag (Das Formular ist bei der Schulleitung erhältlich und stehen am Endes des Dokuments zum Downlaod bereit) muss der Nachweis der Grundvoraussetzung erbracht werden (Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. des Ausbildungsbetriebes bzw. der Hochschule).

Bis zum 15. März des laufenden Jahres entscheidet der Vorstand auf der Grundlage der dann aktuell festgesetzten Höchstgrenze (zur Zeit: 35 Plätze) über die Aufnahmeanträge anhand der folgenden Kriterien und schickt den Eltern der aufgenommenen Kinder die Betreuungsvertäge für das neue Schuljahr zu mit der Bitte um Unterschrift bis zum 31. März des laufenden Jahres. Falls genügend Plätze zur Verfügung stehen, können auch Kinder aufgenommen werden, deren Eltern die Grundvoraussetzung nicht erfüllen.

Alle nicht berücksichtigten Kinder werden in eine Warteliste aufgenommen in der Reihenfolge des Datums der Aufnahmeanträge.

Aufnahmekriterium (die Grundvoraussetzung muss gleichzeitig erfüllt sein) Rangstufe
Teilnahme an der Betreuung im Vorjahr Priorität 1
Geschwister von Kindern, die an der Betreuung im Vorjahr teilgenommen haben. Priorität 2
Neuaufnahme (Das Kind wurde bereits im Vorjahr in die Warteliste aufgenommen) Priorität 3
Neuaufnahme Priorität 4

Innerhalb der Aufnahmeanträge mit gleicher Priorität entscheidet der Zeitpunkt des Aufnahmeantrages. Falls das Merkmal Anmeldezeitpunkt nicht greift, muss das Los entscheiden. Die Auslosung geschieht unter Aufsicht der Schulleitung der Gemeinschaftsgrundschule Nord.

Betreuungsplätze für Kinder verfallen, wenn deren Eltern nicht die von Ihnen unterschriebenen Betreuungsvertäge bis zum 31. März des laufenden Jahres an den Vorstand zurückgeschickt haben.
Die dann frei werdenden Betreuungsplätze werden an die Kinder auf der Warteliste vergeben.

Bei der Anwendung dieses Verfahrens genießen die bereits im vorherigen Schuljahr bestehenden Betreuungsverträge Bestandsschutz.

Download: Aufnahmeantrag (PDF, ca. 30 KB)